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Wichtige Informationen zur Briefwahl bei der Kommunalwahl 2026

13.01.2026
Häufig gestellte Fragen:

1. Ab wann kann ich den Briefwahlantrag im Onlineverfahren stellen? 
Ab dem 02.02.2026. Hierzu benötigt wird die Wahlbenachrichtigung. Die Antragstellung kann entweder über die Homepage der Stadt Miltenberg (Bürgerserviceportal) oder ganz einfach über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung erfolgen.

2. Ab wann kann ich die Briefwahl persönlich im Rathaus abholen? 
Ab dem 16.02.2026 ist die Ausgabe der Briefwahlunterlagen gesetzlich erlaubt. Praktisch ist die Ausgabe natürlich davon abhängig, ob alle Stimmzettel vorliegen. 

3. Kann ich die Briefwahl auch ohne Wahlbenachrichtigung im Rathaus abholen? 
Ja, wir benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Briefwahl vorab über das Onlineverfahren oder schriftlich (mit ausgefüllter Wahlbenachrichtigung per Post) zu beantragen. 

4. Ist die Beantragung auch formlos per E-Mail möglich? 
Ja. Senden Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „Briefwahl Kommunalwahl 2026“ an  buergerbuero@miltenberg.de. In dieser E-Mail nennen Sie uns bitte Ihren Vor- und Familiennamen sowie das Geburtsdatum und Ihre Anschrift. 
Möchten Sie die Unterlagen an eine andere Anschrift gesendet haben, teilen Sie uns diese mit. Beachten Sie bitte die verkürzten Fristen und längere Postwege.

5. Kann ich die Briefwahl auch telefonisch beantragen? 
Nein, das ist nicht möglich. Zulässig sind Anträge nur online, schriftlich oder persönlich 

6. Kann ich die Briefwahl auch direkt im Rathaus ausfüllen und abgeben? 
Ja, ab dem 16.02.2026.

 

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Miltenberg. Tel: 09371/404-0, E-Mail: buergerbuero@miltenberg.de.

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