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        <title>Aktuelle Informationen</title>
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        <pubDate>Mon, 07 Sep 2026 09:33:07 GMT</pubDate>
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                <title>Tunnelsperrung</title>
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                    <p><strong>St 2309; Ortsumgehung Miltenberg - Vollsperrung des Tunnels Miltenberg – Großheubach</strong> <br /> </p>
<p>Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg führt am</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Freitag, den 25.09.2026 14:00 Uhr bis Samstag, 26.09.2026 5:00 Uhr</strong></p>
<p>Wartungs- und Reinigungsarbeiten am Tunnel Miltenberg-Großheubach durch. </p>
<p>Für die Dauer der Arbeiten wird der Tunnel komplett gesperrt.</p>
<p>Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.</p>
<p></p>
<p>Miltenberg, 02.09.2026</p>
<p></p>
<p>Stadt Miltenberg</p>
<p> </p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 07 Sep 2026 09:25:26 GMT</pubDate>
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                <title>Wahl eines Ortssprechers/einer Ortssprecherin f&#252;r den Stadtteil</title>
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                    <p>Auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 29.07.2026 wird für den Ortsteil Wenschdorf mit Monbrunn die Wahl zum Ortssprecher/zur Ortssprecherin durchgeführt.</p>
<p>Hierzu wird am</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Freitag, den 02. Oktober 2026 um 19.00 Uhr<br /></strong><strong>im Saal des Dorfgemeinschaftshauses,<br /></strong><strong>Wenschdorf 73,</strong></p>
<p style="text-align: center;">eine Ortsversammlung einberufen.</p>
<p> </p>
<p>Wahlberechtigt sind alle Einwohner, die Deutsche bzw. Bürger der Europäischen Union sind, die zum Termin der Ortsversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Monate in Wenschdorf/Monbrunn ihre Hauptwohnung haben.</p>
<p>Zum Nachweis der Wahlberechtigung bitten wir ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.</p>
<p>Wahlvorschläge sollen bis zu diesem Tag schriftlich bei der Stadtverwaltung Miltenberg, Engelplatz 69, Zimmer 2.04 z.Hd. Frau Stiller eingereicht werden. Dem Wahlvorschlag soll die Erklärung des Vorgeschlagenen, der Vorgeschlagenen über die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes im Falle der Wahl beigefügt sein. Wahlvorschläge können daneben auch in der Ortsversammlung benannt werden.</p>
<p>Miltenberg, 17.08.2026</p>
<p>Stadt Miltenberg</p>
<p>Kahlert<br />1.Bürgermeister</p>
<p></p>
                    ]]>
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                <pubDate>Tue, 18 Aug 2026 09:32:02 GMT</pubDate>
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                <title>Unterhaltung der Gew. II. (und I.) Ordnung im HJ 2026</title>
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                    <p>Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch 2022 Unterhaltungsmaßnahmen an den o.g. Gewässern durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das ganze Jahr 2026, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden.</p>
<p>Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer sowie kleiner Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses.</p>
<p>Nach Art. 25 BayWG haben die Eigentümer des Gewässers und die Anlieger die Arbeiten zu dulden. Die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern und die Fischereiberechtigten haben zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird.</p>
<p>Die Anlieger und Hinterlieger haben auch zu dulden, dass auf ihren Grundstücken der Aushub oder das Verbaumaterial vorübergehend gelagert und, soweit es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt, eingeebnet wird. </p>
<p>Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bittet alle Anlieger an den Gewässern II. Ordnung die Flussmeisterstelle Stockstadt zu unterstützen.</p>
<p><strong>In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:</strong><br /> Bei den jährlich durchzuführenden Gewässerbegehungen seitens des Wasserwirtschaftsamtes muss leider immer wieder festgestellt werden, dass an den Uferböschungen zunehmend Kleingartenabfälle, wie Schnittholz von Obstbäumen, Reste von Zier- und Gemüsepflanzen sowie im größerem Umfang Ablagerungen von Mähgut aus der Pflege von Rasenflächen, abgelagert werden. Eine Pflege der Uferstreifen wird dadurch sehr erschwert beziehungsweise unmöglich gemacht. Außerdem ist dies eine illegale Müllablagerung, die ggf. zur Anzeige gebracht wird.<br /><br />Zudem werden bei größeren Hochwasserabflüssen die Ablagerungen abgeschwemmt und die sich darunter befindliche ungeschützte Uferböschung abgetragen. Dies hat zur Folge, dass in diese entstandenen Uferanbrüche erneut Abfälle zur Auffüllung eingebracht werden, die den Zustand beim nächsten Hochwasser noch verschärfen. Die Gewässer und die Ufergrundstücke sind keine Ablagerungsflächen für jeglichen Haus- und Gartenabfall!</p>
<p>Weiterhin stellen wir fest, dass des Öfteren eigenmächtig Bäume am Gewässer entfernt werden, wir bitten deshalb die Eigentümer von Ufergrundstücken sich doch mit der Flussmeisterstelle Stockstadt in Verbindung zu setzen, wenn sie Bäume entlang der Gewässer auf Stock setzen wollen.</p>
<p>Für Rückfragen steht Ihnen das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg - Flussmeisterstelle Stockstadt - unter der Telefonnummer 06027 / 4186-0 gerne zur Verfügung. </p>
<p> </p>
<p>Miltenberg, 18.03.2026  </p>
<p>Stadt Miltenberg </p>
<p>Kahlert<br />1. Bürgermeister</p>
<p></p>
<p></p>
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                <pubDate>Thu, 19 Mar 2026 09:01:47 GMT</pubDate>
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                <title>Festsetzung der Grundsteuer f&#252;r das Jahr 2026</title>
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                    <p>Aufgrund § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2026 in der gleichen Höhe wie im Kalenderjahr 2025 festgesetzt, soweit keine anderslautenden Grundsteuerbescheide ergehen.<br /><br />Diejenigen Steuerschuldner, die keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten, haben somit im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten.<br /><br />Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.<br /><br />Hinweis für Vorausleistungen Folgejahre:<br />Es wird darauf hingewiesen, dass für die Folgejahre bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides bzw. bis zur Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 29 GrStG Vorausleistungen unter Zugrundelegung der bislang festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu leisten sind.<br /><br /></p>
<p><mark>Zur vollständigen Bekanntmachung kommen Sie    <a href="/media/100150/2026-01-12-amtliche-bekanntmachung-festsetzung-grundsteuer-2026.pdf" title="2026-01-12 Amtliche Bekanntmachung  - Festsetzung Grundsteuer 2026.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/2d37787fcf59478a807673aa66e42753" rel="noopener noreferrer">h i e r</a> </mark></p>
<p><mark></mark></p>
<p><mark>Hinweis:</mark><br />Diese Bekanntmachung wurde im Original am 13.01.2026 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.</p>
<p></p>
<p><mark></mark></p>
<p></p>
<p></p>
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                <pubDate>Wed, 14 Jan 2026 11:32:37 GMT</pubDate>
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