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Leichenpass

Ein Leichenpass ist erforderlich, wenn das Bundesland, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt.  

Bei Überführungen ins Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass erforderlich (in mehrsprachiger Form). Zuständig ist die Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Elisabeth Bundschuh
Sachbearbeiterin
09371 / 404-14309371 / 404-1021.04bundschuh@miltenberg.de
Maike Herberich
Sachbearbeiterin
09371 / 404-11509371 / 404-1021.06herberich@miltenberg.de
Doris Leitl
Sachbearbeiterin
09371 / 404-10609371 / 404-1021.05leitl@miltenberg.de
Samantha Rumpf
Sachbearbeiterin
09371 / 404-11109371 / 404-1021.05rumpf@miltenberg.de
Carmen Schmitt
Sachbearbeiterin
09371 / 404-11009371 / 404-1021.04schmittC@miltenberg.de
Eva-Maria Seubert
Sachbearbeiterin
09371 / 404-10509371 / 404-1021.05seubert@miltenberg.de

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