Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten
- im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen),
- an Presse oder Rundfunk, Alters- und Ehejubiläen und
- zur Herausgabe an Einwohnerbücher Ihrer Gemeinde oder ähnlichen Nachschlagewerken
- für Zwecke der Direktwerbung
zu widersprechen (Übermittlungssperren).
Sie haben außerdem das Recht und die Möglichkeit, einer elektronischen Melderegisterauskunft über das Internet zu widersprechen.