Straßenausbaubeiträge
- Während Erschließungsbeiträge (s. dort) für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben werden, fallen gemeindliche Straßenausbaubeiträge nur in den übrigen Fällen von Verbesserungen oder Erneuerungen an; sie sind insofern nachrangig.
- Straßenausbaubeiträge fallen nicht für Maßnahmen an, die nur den Straßenunterhalt betreffen; diese sind aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt zu finanzieren. Die Grenze zwischen beitragspflichtiger Verbesserung oder Erneuerung und beitragsfreier Unterhaltung lässt sich nicht schematisch, sondern nur für jede Maßnahme gesondert ziehen.
- Straßenausbaubeiträge werden aufgrund des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erhoben. Sie setzen in jedem Fall eine wirksame örtliche Beitragssatzung voraus, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen kann, so dass sich globale Aussagen nur bedingt treffen lassen. Eine Bewertung von Beitragsbescheiden erfordert in jedem Fall die Kenntnis des einschlägigen Ortsrechts, das bei der Gemeinde eingesehen werden kann.
- Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und die danach automatisch entstehenden Beitragspflichten mittels Bescheid abzurechnen. Von einer Ausbaubeitragssatzung kann regelmäßig nur abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist.
Für Sie zuständig
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Franziska Balles Sachbearbeiterin | 09371 / 404-138 | 09371 / 404-101 | 0.5, Alte Post, EG | balles@miltenberg.de |
Links
Satzungen / Verordnungen
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen)
- Straßenausbaubeitragssatzung (Engelplatz zwischen der Unteren Walldürner Straße und dem Ausbauende zwischen den Anwesen Fl. Nrn. 78 und 851)
- Straßenausbaubeitragssatzung (Hauptstraße zur Fußgängerzone)
- Straßenausbaubeitragssatzung (Hauptstraße zur Fußgängerzone) - 1. Änderung
- Straßenausbaubeitragssatzung (Hauptstraße zwischen Engelplatz und Luitpoldstraße sowie Ankergasse mit Nebengassen)
- Straßenausbaubeitragssatzung (Hauptstraße zwischen Hotel "Rose" und Marktplatz)
- Straßenausbaubeitragssatzung (Marktplatz zwischen den Einmündungen in das Schwarzviertel und der Fußgängerzone sowie der Mainstraße und dem Schnatterlochsturm)
- Straßenausbaubeitragssatzung (Marktplatz zwischen den Einmündungen in das Schwarzviertel und der Fußgängerzone sowie der Mainstraße und dem Schnatterlochsturm) - 1. Änderung
- Straßenausbaubeitragssatzung (Untere Walldürner Straße zwischen den Einmündungen des Burgweges sowie der Ziegelgasse)