Grußwort

Bürgermeister Bernd Kahlert
30.10.2025
Veröffentlichung gemäß § 13a, § 13 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 02.06.25 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Söhlig“ für das Grundstück Fl.Nr. 7910 (jetzt geteilt in Fl.Nrn. 7910, 7910/1 und 7910/2) Gemarkung Miltenberg (Maria-Hilf-Str. 13) mit dem Ziel der Schaffung von zwei Baurechten beschlossen. Der Bauausschuss hat den Planentwurf in seiner Sitzung vom 13.10.25 gebilligt.
Der Beschluss vom 02.06.25 wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gegeben.
Angewendet wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Nicht erforderlich sind demnach eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angaben nach § 3 Abs 2 Satz 4 BauG, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
Auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ werden
vom 06.11.25 bis einschließlich 10.12.25
folgende Unterlagen veröffentlicht:
Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen.
Zusätzlich liegen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, sich im Stadtbauamt Miltenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Äußerungen bzw. Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben (§ 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.
Miltenberg, 28.10.2025
Stadt Miltenberg
Kahlert, 1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 30.10.2025 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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