Grußwort

Bürgermeister Bernd Kahlert
28.11.2025
in Monbrunn mit der Fl.Nr. 928 Gemarkung Wenschdorf
Der gesamte Weg zwischen der Feldscheune und dem Grundstück Monbrunn 4 ist mit der Fl.Nr. 928 Gemarkung Wenschdorf als öffentlicher Feld- und Waldweg öffentlich gewidmet. Der ausgebaute Bereich des Weges zwischen dem Grundstück Monbrunn 4 und dem im Luftbild rot dargestellten Bereich wird mittlerweile als eigene Flur.Nr. 928/1 Gemarkung Wenschdorf geführt. Der nicht ausgebaute Bereich (rote Kennzeichnung) trägt die Fl.Nr. 928 Gemarkung Wenschdorf.
Entsprechend dem Beschluss des Bauausschusses vom 17.11.25 ist beabsichtigt, den nicht ausgebauten Bereich des öffentlichen Feld- und Waldwegs mit der Fl.Nr. 928 Gemarkung Wenschdorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen. Der Wegteil verliert damit seine Eigenschaft als öffentlicher Weg. Die Einziehung ist erforderlich, da der Weg seine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren hat, da die Nutzung überwiegend privat erfolgt.
Der betroffene Bereich umfasst eine Fläche von 1876 m². Die Länge des einzuziehenden Wegteils beträgt ca. 0,610 km. Träger der Straßenbaulast für die Wegefläche waren bisher die sog. Beteiligten, also diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet wurden.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) bekannt gegeben. Die Einziehung kann drei Monate nach dieser Bekanntmachung verfügt werden.
Die Wegeakten sowie ein Lageplan des von der Einziehung betroffenen Bereiches können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) eingesehen werden. Eventuelle Einwendungen gegen die Einziehung können dort oder schriftlich bzw. per E-Mail (bauamt@miltenberg.de) vorgebracht werden.
Miltenberg, 26.11.2025
Stadt Miltenberg
Kahlert, 1. Bürgermeister
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