Grußwort

Bürgermeister Bernd Kahlert
30.01.2026
mit paralleler Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes
Wie bereits am 29.09.25 bekanntgegeben, hat der Stadtrat der Stadt Miltenberg in seiner Sitzung vom 25.06.25 die Einleitung eines Verfahrens zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Verkaufspavillon Mainpier“ und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beschlossen. Geplant ist insbesondere die Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer dauerhaften Toilettenanlage östlich des Verkaufspavillons im Bereich des Standortes des mobilen Toilettencontainers sowie von öffentlichen Verkehrsflächen. Die Erweiterung des Bebauungsplanes umfasst nach derzeitigem Stand Teilflächen der Fl.Nrn. 4414, 793/2 und 793/1 Gemarkung Miltenberg.
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat bereits stattgefunden. Die Planung wurde seither entsprechend der Beschussfassung im Stadtrat am 26.11.25 überarbeitet. Es wurden lediglich redaktionelle Berichtigungen vorgenommen.
Auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ werden
vom 02.02.26 bis einschließlich 09.03.26
folgende Unterlagen veröffentlicht:
Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen.
Zusätzlich liegen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Klima und Lufthygiene sowie Mensch
Informationen zum Schutzgut Wasser
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Miltenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB).
Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.
Miltenberg, 27.01.2026
Stadt Miltenberg
Kahlert, 1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 30.01.2026 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert