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Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2026

14.01.2026
Amtliche Bekanntmachung

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer bildet die auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlassene gemeindliche Hundesteuersatzung in der geltenden Fassung.

Die Hundesteuer für das Jahr 2026 wird hiermit in der gleichen Höhe wie im Kalenderjahr 2025 festgesetzt, soweit keine anderslautenden Hundesteuerbescheide ergehen. Die Hundesteuer wird am 15.03.2026 zur Zahlung fällig.

Diejenigen Steuerschuldner, die keinen neuen Hundesteuerbescheid erhalten, haben somit im Kalenderjahr 2026 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Zur vollständigen Bekanntmachung kommen Sie    h i e r 

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 13.01.2026 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

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