Grußwort

Bürgermeister Bernd Kahlert
        
		09.12.2024
		
		
            Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe insbesondere von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altersheimen
        
    
Unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern bzw. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände an Silvester führen leider alljährlich zu Bränden und damit zu großen Schäden. Deshalb ist es unter anderem verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern und Altersheimen Feuerwerkskörper abzubrennen (§ 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Das bedeutet, dass im größten Teil der Altstadt keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.
Ich bitte um Beachtung.
Miltenberg, 09.12.2024
Stadt Miltenberg
K a h l e r t
1. Bürgermeister
Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert