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Fremdenverkehrsbeitrag

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Olga Zimmermann
Sachbearbeiterin
09371 / 404-12609371 / 404-1012.01zimmermann@miltenberg.de

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