Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Ausnahmegenehmigungen

Die Straßenverkehrsbehörden können durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien. Das ist nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen gerechtfertigt, und auch nur dann möglich, wenn die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Jonas Kern
Sachbearbeiter
09371 / 404-14909371 / 404-1011.03kern@miltenberg.de

Formulare

Links

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.