Volksbegehren
Wer einen Eintragungsschein für das Volksbegehren hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern.
Briefliche Eintragung ist nicht möglich.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Elisabeth Bundschuh Sachbearbeiterin | 09371 / 404-143 | 09371 / 404-102 | 1.04 | bundschuh@miltenberg.de |
Maike Herberich Sachbearbeiterin | 09371 / 404-115 | 09371 / 404-102 | 1.06 | herberich@miltenberg.de |
Doris Leitl Sachbearbeiterin | 09371 / 404-106 | 09371 / 404-102 | 1.05 | leitl@miltenberg.de |
Samantha Rumpf Sachbearbeiterin | 09371 / 404-111 | 09371 / 404-102 | 1.05 | rumpf@miltenberg.de |
Carmen Schmitt Sachbearbeiterin | 09371 / 404-110 | 09371 / 404-102 | 1.04 | schmittC@miltenberg.de |