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Weinrecht - Bayerische Weinfondsabgabe

Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Bayern aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Bayerische Weinfondsabgabe. Abgabepflichtig sind die selbstbewirtschaftenden Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Weinbergsflächen, sofern diese jeweils mehr als 5 Ar umfassen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Katerina Funkner
Sachbearbeiterin
09371 / 404-12609371 / 404-1012.01funkner@miltenberg.de

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