Bei der Anmeldung muss der/die Meldepflichtige ab dem 01.11.2015 eine Mietbescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieter/Eigentümer) vorlegen.
Diese Mietbescheinigung finden Sie h i e r .
Wird die Mietbescheinigung nicht direkt bei der Anmeldung vorgelegt, muss sie innerhalb von zwei Wochen nachgereicht werden.