Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Bauleitpläne

Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes „Im Söhlig“ für die Fl.Nrn. 7910, 7910/1 und 7910/2 Gemarkung Miltenberg (Maria-Hilf-Str. 13); Veröffentlichung gemäß § 13a, § 13 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 02.06.25 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Söhlig“ für das Grundstück Fl.Nr. 7910 (jetzt geteilt in Fl.Nrn. 7910, 7910/1 und 7910/2) Gemarkung Miltenberg (Maria-Hilf-Str. 13) mit dem Ziel der Schaffung von zwei Baurechten beschlossen. Der Bauausschuss hat den Planentwurf in seiner Sitzung vom 13.10.25 gebilligt.

Zur vollständigen Bekanntmachung kommen Sie   h i e r

Ab dem 06.11.2025 können Sie die Auslegungsunterlagen   h i e r   einsehen.


Bekanntmachung

Erweiterung des Bebauungsplanes „Verkaufspavillon Mainpier“ mit paralleler Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes 

Der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 25.06.25 die Einleitung eines Verfahrens zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Verkaufspavillon Mainpier“ und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beschlossen. Geplant ist insbes. die Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer dauerhaften Toilettenanlage östlich des Verkaufspavillons im Bereich des Standortes des mobilen Toilettencontainers sowie von öffentlichen Verkehrsflächen.

Die Erweiterung des Bebauungsplanes umfasst nach derzeitigem Stand Teilflächen der Fl.Nrn. 4414, 793/2 und 793/1 Gemarkung Miltenberg.

Der Beschluss vom 25.06.25 wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungen dient, wird durch Veröffentlichung der Planentwürfe mit Begründungen in der Zeit

vom 01.10.2025 mit 03.11.2025
 

auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ durchgeführt. Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht aus. Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ein eigener Informations- und Erörterungstermin findet nicht statt. 

Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen. 

Miltenberg, 25.09.2025

Stadt Miltenberg
W o l f, 2. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 29.09.2025 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Ab dem 01.10.2025 können Sie die Unterlagen   h i e r   einsehen.

Rechtsverbindliche Unterlagen

Hinweis

Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur die Originale geben im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) die gültige Rechtslage wieder.

Für Auskünfte zu den Bebauungsplänen und Satzungen sowie für die Anforderung von Kopien wenden Sie sich daher bitte immer an das Stadtbauamt Miltenberg, Tel. Nr. 09371/404-137.


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