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Informationen des Landratsamtes

13.06.2023
zur Abfallbeseitigung

Es tickt im E-Schrottcontainer?
Im Landkreis Miltenberg ticken die E-Schrottcontainer nicht ganz richtig? Richtig! Kürzlich wurde eine Bombe in einem tickenden E-Schrottcontainer für Kleingeräte mit Akku vermutet. Wie sich später herausstellte, handelte es sich aber nur um einen funktionsfähigen Wecker mit noch intakter Batterie.

Die kommunale Abfallwirtschaft möchte deshalb über die korrekte Entsorgung von Elektrokleingeräten informieren. Unter Elektrokleingeräten versteht man Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis 30 cm. In fast jeder Kommune im Landkreis stehen zwei Container für die Entsorgung von Geräten mit Akku oder Batterie und Geräten mit Kabel zur Verfügung. Grundsätzlich gilt also, Geräte mit Kabel wie beispielsweise der Föhn oder der Toaster müssen in den Container für Geräte mit Kabel. Geräte wie Handys oder Wecker in den Container mit Akku bzw. Batterie. Hierbei sollte, wenn möglich, vor dem Geräteeinwurf die Batterie bzw. der Akku entfernt werden. Aufgrund der leichten Entzündbarkeit müssen Batterien und Akkus gesondert gesammelt werden, beispielsweise über die Altbatterietonnen auf den Wertstoffhöfen, über die Problemabfallsammlung oder über die Sammelboxen der Verkaufsstellen. Des Weiteren können die Geräte bei der Problemabfallsammlung oder auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.



Friedhofsabfälle gehören nicht auf den Grüngutplatz
Im Landkreis Miltenberg werden Grünabfälle über die gemeindlichen Grünabfallsammelplätze gesammelt. Die Trennung erfolgt vor Ort in krautige und holzige Grünabfälle. Die krautigen Abfälle, wie Rasenschnitt, werden über den bereitgestellten Container erfasst, die holzigen Abfälle, wie beispielsweise Äste oder Heckenschnitt, auf dem Lagerplatz.

Trotz der bekannten Trennpflichten kommt es häufig vor, dass auch Friedhofsabfälle über die Grüngutplätze entsorgt werden. Grundsätzlich sollen Friedhofsabfälle nicht über den Grüngutplatz, sondern über die Biotonne entsorgt werden. Der organische Anteil dieser Abfälle, wie Blumen, Äste oder Zweige, kann in die Biotonne gegeben werden, die damit verbundenen Fremdstoffe jedoch nicht. Drähte, Kerzen, Schleifen oder Dekorationsartikel haben in der Biotonne nichts verloren und sind getrennt über die Restmülltonne zu entsorgen! Sollten sich Fremdstoffe und die Grünabfälle nicht trennen lassen, ist alles über den Restmüll zu entsorgen.

Bitte achten Sie deshalb künftig darauf, alle Gegenstände, die eben nicht aus organischem Material bestehen, vor der Entsorgung zu entfernen. Denn nur aus sortenrein erfassten Grünabfällen wird bester Biodünger.



Falschparker stören die Müllentsorgung - zugeparkte Straßen führen dazu, dass Mülltonnen nicht geleert werden
Immer häufiger meldet das Abfuhrunternehmen zugeparkte Straßen oder Straßenabschnitte an die Kommunale Abfallwirtschaft. Dies hat zur Folge, dass die Abfallbehälter nicht angefahren werden und somit auch nicht entleert werden können. Bei diesen Fällen versuchen die Müllwerker durch mehrfaches Hupen auf sich aufmerksam zu machen. Oft hilft das Hupen und die Falschparker machen Platz. Gelingt dies nicht, wird die zugeparkte Straße ein zweites Mal angefahren. Sollte die Zufahrt wieder nicht möglich sein, erfolgt keine weitere Anfahrt. Die Mülltonnen müssen dann von den
Anwohner*innen wieder zurückgeholt werden und es muss auf die nächste reguläre Abfuhr gewartet werden.

Zugeparkte Straßen sind aber nicht nur ein Ärgernis für die Anwohner*innen, sondern auch sicherheitsrechtlich bedenklich, nämlich dann, wenn die Müllwerker versuchen, die Mülltonnen durch Fahrt über den Gehweg zu erreichen. Dies kann Fußgänger gefährden und die Gehwege beschädigen. Bitte achten auch Sie künftig beim Abstellen Ihres PKWs auf die Befahrbarkeit der Straßen, nicht nur für Müll- sondern auch für Rettungsfahrzeuge!

Kategorien: Das Landratsamt Miltenberg informiert

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