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Probealarm zur Warnung der Bevölkerung

12.03.2024
am Donnerstag, 14. März 2024

Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und zur Information der Bevölkerung wird am Donnerstag, 14. März 2024, um 11 Uhr, eine Probealarmierung durchgeführt. Hierfür werden die Sirenen mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“, einem einminütigen Heulton, ausgelöst.

Im Landkreis Miltenberg werden ausschließlich die Sirenen des Industriecenter Obernburg sowie der umliegenden Gemeinden Obernburg, Elsenfeld und Erlenbach mit ihren Ortsteilen getestet, weswegen nicht alle vorhandenen Sirenen im Landkreis zu hören sein werden.
Der Probealarm wird landesweit einheitlich durchgeführt.

Zusätzlich wird über die Warn-App „NINA“ sowie mittels Cell Broadcast eine Probewarnung per App oder SMS versandt. Bei Cell Broadcast handelt es sich um eine Warnnachricht, die direkt auf das Handy geschickt wird. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Ältere Geräte können oft keine Cell Broadcast-Nachrichten empfangen. Eine Liste mit den empfangsfähigen Geräten gibt es unter Cell Broadcast - Cell Broadcast - BBK (bund.de).
  • Um Cell Broadcast-Nachrichten zu empfangen, benötigt das Handy aktuelle Updates.
  • Im Flugmodus können ebenfalls keine Cell Broadcast-Nachrichten empfangen werden.


Ausgelöst werden die Feuerwehrsirenen zur Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen und Schadensereignissen von erheblichem Ausmaß, um zeitnah auf Warnhinweise im Rundfunk aufmerksam zu machen. Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit werden die Sirenen zweimal jährlich probeweise in Betrieb genommen.

Außerhalb der Probealarmierung ist beim Ertönen des Heultons das Radio einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Außerdem sind bei Gefahren insbesondere Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen sowie Lüftungen, auch im Auto, abzuschalten. Straßenpassanten sollen sofort das nächste Gebäude aufsuchen und Autofahrer sollen im Auto bleiben. Da die Polizei und die Hilfsorganisationen auf freie Straßen angewiesen sind, sollen Verkehrswege nicht blockiert werden. Erst nach der Entwarnung durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen können die Gebäude wieder verlassen werden.

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