Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern

10.12.2023
Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe insbesondere von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altersheimen

Unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern bzw. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände an Silvester führen leider alljährlich zu Bränden und damit zu großen Schäden. Deshalb ist es unter anderem verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern und Altersheimen Feuerwerkskörper abzubrennen (§ 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Das bedeutet, dass im größten Teil der Altstadt keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.

Ich bitte um Beachtung.

Miltenberg, 04.12.2023

Stadt Miltenberg

K a h l e r t
1. Bürgermeister

Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.