Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Änderung des Bebauungsplanes „Bachäcker I“ (westlich der Großheubacher Straße)

13.04.2023
mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Wie bereits bekannt gegeben, hat der Bauausschuss der Stadt Miltenberg in seiner Sitzung vom 18.07.16 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Bachäcker I“ u.a. zur Umwandlung von Mischgebietsflächen (MI) in Gewerbegebietsflächen (GE) sowie zur Änderung der Straßenerschließung einzuleiten. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.09.16 die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen. Der Umgriff der Änderungen umfasst den folgenden Bereich:

Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat bereits stattgefunden.

Die aufgrund dieser Beteiligung überarbeiteten Entwürfe der Änderungspläne (gebilligt in der Sitzung des Stadtrates vom 25.01.23) mit Begründungen und deren Anlagen (Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Geräuschkontingentierung / Schallimmissionsprognose,) liegen

vom 21.04.23 mit 25.05.23

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die in der Legende des Änderungsplanes zum Bebauungsplan erwähnte DIN 45691:2006-12 (Geräuschkontingentierung) aus urheberrechtlichen Gründen nicht auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt ist, sondern ausschließlich zur Einsicht im Stadtbauamt Miltenberg bereitgehalten wird.

Die nach Einschätzung der Stadt Miltenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen mit aus (Umweltbericht, Geräuschkontingentierung/ Schallimmissionsprognose, spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP), Stellungnahme Abwasserzweckverband Main-Mud vom 14.09.17, Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege vom 10.10.17, Stellungnahmen Landratsamt Miltenberg vom 06.10.17, Stellungnahme Regierung von Unterfranken vom 25.09.17, Stellungnahme Regionaler Planungsverband Bayer. Untermain vom 27.09.17, Stellungnahme Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg vom 15.09.17, Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 05.10.17, Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.09.17, Schreiben zur Bürgerbeteiligung vom 10.10.17, Anwaltsschreiben zur Bürgerbeteiligung vom 10.10.17).

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

  • Geräuschkontingentierung / Schallimmissionsprognose mit Angaben zum Gewerbelärm (Anlage zur Begründung)
  • Angaben im Umweltbericht (Anlage zur Begründung) zu den Themen Lärm, Licht, Abwässer/Abfälle, Freizeit und Erholung, Wohnqualität, Landwirtschaftliche Nutzung
  • Angaben zu Immissionsgrenzwerten und Lichtemissionen in einer behördlichen Stellungnahme sowie privaten Stellungnahmen
  • Angaben zu Lärmimmissionen und Schallschutz in privaten Stellungnahmen
  • Angaben zu sonstigen Emissionen (Wasserdampf, Gase) in einer privaten Stellungnahme
  • Angaben zu Verschattung und Belüftung in privaten Stellungnahmen

Informationen zum Schutzgut Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen)

  • spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP) – naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung mit Angaben und Untersuchungen zum Schutzgut Tiere sowie zu Grünflächen und schützenswerten Biotopflächen (Anlage zur Begründung)
  • Angaben im Umweltbericht (Anlage zur Begründung) zu Tierwelt und Vegetation
  • Angaben zu einem gesetzlich geschützten Biotop (Sandmagerrasen) in einer behördlichen Stellungnahme
  • Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen in privaten Stellungnahmen

Informationen zum Schutzgut Flächen/Boden, Gestein, Relief

  • Angaben im Umweltbericht (Anlage zur Begründung) zu Naturraum, Bodenbeschaffenheit, Bodenveränderung, Bodenverdichtung, Versiegelung, Wasserrückhalt
  • Angaben zu landwirtschaftlichen Flächen in einer behördlichen Stellungnahme
  • Angaben zum Schutzgut Fläche und Boden in einer privaten Stellungnahme
  • Angaben zu Altlasten (wilde Mülldeponie) in einer privaten Stellungnahme

Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Angaben im Umweltbericht (Anlage zur Begründung) zu Trinkwasser, Überschwemmungsgebiet, Hochwasser, Grundwasser, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Entwässerung
  • Angaben zu Wasserschutzgebieten, Grundwasser, Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiet in behördlichen Stellungnahmen
  • Angaben zum Schutzgut Wasser in einer privaten Stellungnahme

Informationen zum Schutzgut Luft und Klima

  • Angaben im Umweltbericht (Anlage zur Begründung) zu den Schutzgütern
  • Angaben zum Schutzgut Klima und zu Verschattung und Belüftung in privaten Stellungnahmen

Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter / Landschaft

  • Angaben im Umweltbericht (Anlage zur Begründung) zu Bau- und Bodendenkmälern sowie zu Landschaftsbild und Nutzung
  • Angaben zu Denkmalschutz und Baudenkmälern in einer behördlichen sowie in privaten Stellungnahmen mit Bezug auf die Denkmalliste des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege mit Eintrag eines Baudenkmals im Plangebiet und anschließend an das Plangebiet
  • Angaben im Umweltbericht (Anlage zur Begründung) zum Landschaftsbild sowie in einer privaten Stellungnahme
  • Angaben zum Schutzgut Landschaft und kulturelles Erbe in einer privaten Stellungnahme.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Miltenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen: Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/.

Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.

 

Miltenberg, 12.04.2023
Stadt Miltenberg


K a h l e r t
1. Bürgermeister


Hinweis:

Diese Bekanntmachung wurde im Original am 13.04.2023 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.



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