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Bebauungsplan „Mäuerleinsweg“; Änderung der textlichen Festsetzungen

23.09.2019
Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg hat in seinen Sitzungen vom 29.07.19 und 18.09.19 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mäuerleinsweg“ einzuleiten.

Die Änderung betrifft u.a. die Neuregelung der Dachneigung, der Dachform, der Firstrichtung und der Bauweise im Bereich der Kennziffer 1 sowie die Streichung verschiedener Festsetzungen (Farbgestaltung etc.).

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderungslegende mit Begründung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (1. Stock im Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg -„Alte Post“-, Hauptstr. 67)

vom 01.10.19 bis einschl. 08.11.19

durchgeführt. Auf diese Weise soll der Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit gegeben werden, sich über die Planungen der Stadt zu informieren und sich hierzu zu äußern. Außerdem besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Zusätzlich sind die Unterlagen in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/. Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-bürgerservice/bekanntmachungen.

Ein eigener Informations- und Erörterungstermin findet nicht statt.

Miltenberg, 20.09.2019

Stadt Miltenberg

D e m e l
1. Bürgermeister

 

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 23.09.2019 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert

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