Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Bebauungsplan „Mainbullau Schafätsäcker“ mit integriertem Grünordnungsplan

20.05.2021
Änderung im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 34 und 162/1 Gemarkung Mainbullau mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 162/1 Gemarkung Mainbullau

Wie bereits bekannt gegeben, hat der Bauausschuss der Stadt Miltenberg am 28.01.19 und 20.10.20 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Mainbullau Schafätsäcker“ für die o.g. Grundstücke beschlossen. Die Änderung betrifft insbesondere die Eintragung eines neuen Baurechts auf der Fl.Nr. 162/1, die Erweiterung des Baurechts auf der Fl.Nr. 34 sowie die Verlagerung der Ausgleichsflächen. Der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat am 28.10.20 die Einleitung eines Verfahrens für eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat bereits stattgefunden. Die daraufhin überarbeiteten Entwürfe der Änderungspläne mit Begründung und Umweltbericht liegen

vom 28.05.2021 mit 07.07.2021


während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf. Nach Einschätzung der Stadt auszulegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Verfügbar sind umweltbezogene Informationen zum Bodenschutz aus der Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg zur Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Aktueller Hinweis zur Corona-Pandemie: Das Stadtbauamt ist für persönliche Vorsprachen und die Einsichtnahme in die Planunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich. Sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich, ist eine vorherige Terminabsprache (Tel. 404-137 oder bauamt@miltenberg.de). Die Auslegungsdauer ist länger bemessen, als vom BauGB gefordert.

Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen:

Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/.

Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Änderungsentwürfen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungsentwürfe unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB). Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst.e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Auf das ebenfalls ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ wird verwiesen.

 

Miltenberg, 18.05.2021
Stadt Miltenberg

Kahlert
1. Bürgermeister


Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 20.05.2021 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert

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