Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Bebauungsplan „Mainbullau Schafätsäcker“ mit integriertem Grünordnungsplan

27.07.2020
Änderung im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 34 und 162/1 Gemarkung Mainbullau

Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 28.01.2019 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Mainbullau Schafätsäcker“ für die o.g. Grundstücke beschlossen. Die Änderung betrifft insbesondere die Eintragung eines neuen Baurechts auf der Fl.Nr. 162/1, die Erweiterung des Baurechts auf der Fl.Nr. 34 sowie die Verlagerung der Ausgleichsflächen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.

Für die Änderung wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet, daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Nicht erforderlich sind ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.

Der Entwurf des Änderungsplanes mit Begründung liegt

vom 04.08.2020 mit 21.09.2020

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg -„Alte Post“-, Hauptstr. 67) zur Einsicht auf.

Aktueller Hinweis zur Corona-Pandemie:
Das Stadtbauamt ist für persönliche Vorsprachen und die Einsichtnahme in die Planunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich. Sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich, ist eine vorherige Terminabsprache (Tel. 404-137 oder bauamt@miltenberg.de).

Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen: Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/. Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-bürgerservice/bekanntmachungen.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Äußerungen bzw. Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben (§ 13a Abs. 3 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch).

 

Miltenberg, 22.07.2020

Stadt Miltenberg
K a h l e r t

1. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 27.07.2020 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert

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