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Bebauungsplan „Miltenberg-Ost / Fomeläcker“; Änderung der textlichen Festsetzungen

06.05.2020
Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 18.09.2019 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Miltenberg-Ost / Fomeläcker“ einzuleiten. Die Änderung betrifft u.a. Neuregelungen zur Dachneigung, Dachform und Firstrichtung.

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderungslegende mit Begründung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“)

 

vom 15.05.2020 bis einschl. 30.06.2020

 

durchgeführt. Auf diese Weise soll der Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit gegeben werden, sich über die Planungen der Stadt zu informieren und sich hierzu zu äußern. Außerdem besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Zusätzlich sind die Unterlagen in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/. Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen.

Ein eigener Informations- und Erörterungstermin findet nicht statt.



Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation (Corona-Pandemie) sind das Stadtbauamt Miltenberg sowie das Rathaus für persönliche Vorsprachen geschlossen. Die o. g. Auslegungsdauer ist deshalb länger bemessen, als vom Baugesetzbuch gefordert.

Eine Einsichtnahme in die Unterlagen sowie eine persönliche Erörterung sind möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 404-137 oder bauamt@miltenberg.de). Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen. Es wird gebeten, möglichst hiervon Gebrauch zu machen und auch eventuell notwendige Erörterungen möglichst telefonisch oder per E-Mail vorzunehmen.


 

 

Miltenberg, 05.05.2020

Stadt Miltenberg
K a h l e r t

1. Bürgermeister



Hinweis:

Diese Bekanntmachung wurde im Original am 07.05.2020 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.


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