Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Bebauungsplan „Rainlein“ - Änderung

25.03.2020
Änderung im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1217 (Teilfläche), 1217/1, 1217/3, 1232, 1232/1 und 2555 (Teilfläche) Gemarkung Miltenberg

Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 10.02.2020 die Änderung des Bebauungsplanes „Rainlein“ für die o.g. Grundstücke als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gegeben.

Eine Anzeige oder Genehmigung der Bebauungsplan-Änderung ist gem. § 10 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

Der Änderungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Die Änderungssatzung mit Plan, Legende, Begründung und Anlage liegt ab sofort im Stadtbauamt Miltenberg (1. Stock im Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg -„Alte Post“-, Hauptstr. 67) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Miltenberg unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 und Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Miltenberg, 20.03.2020

Stadt Miltenberg


D e m e l
1. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 25.03.2020 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.