Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Erweiterung des Bebauungsplanes "Verkaufspavillon Mainpier"

29.09.2025
mit paralleler Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 25.06.25 die Einleitung eines Verfahrens zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Verkaufspavillon Mainpier“ und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beschlossen. Geplant ist insbes. die Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer dauerhaften Toilettenanlage östlich des Verkaufspavillons im Bereich des Standortes des mobilen Toilettencontainers sowie von öffentlichen Verkehrsflächen.

Die Erweiterung des Bebauungsplanes umfasst nach derzeitigem Stand Teilflächen der Fl.Nrn. 4414, 793/2 und 793/1 Gemarkung Miltenberg.

Der Beschluss vom 25.06.25 wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungen dient, wird durch Veröffentlichung der Planentwürfe mit Begründungen in der Zeit

vom 01.10.2025 mit 03.11.2025

auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ durchgeführt. Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht aus.

Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ein eigener Informations- und Erörterungstermin findet nicht statt.

Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.

Miltenberg, 25.09.2025

Stadt Miltenberg

W o l f ,   2. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 29.09.2025 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

 

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